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Rechtsprechung
   BAG, 14.01.1986 - 3 AZR 456/84   

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BAG, 14.01.1986 - 3 AZR 456/84 (https://dejure.org/1986,859)
BAG, Entscheidung vom 14.01.1986 - 3 AZR 456/84 (https://dejure.org/1986,859)
BAG, Entscheidung vom 14. Januar 1986 - 3 AZR 456/84 (https://dejure.org/1986,859)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 50, 356
  • ZIP 1986, 1275
  • NZA 1986, 736
  • NZA 1987, 23
  • VersR 1986, 1224
  • BB 1987, 1535
  • DB 1986, 2030
  • DB 1986, 2030 und 2237
  • DB 1986, 2237
 
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Wird zitiert von ... (66)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 07.07.1977 - 3 AZR 570/76

    Wartezeit - Ruhegehalt - Unverfallbarkeit - Versorgungsanwartschaft

    Auszug aus BAG, 14.01.1986 - 3 AZR 456/84
    In seinem Urteil vom 7. Juli 1977 - 3 AZR 570/76 - (BAGE 29, 227 [BAG 07.07.1977 - 3 AZR 570/76] = AP Nr. 2 zu § 1 BetrAVG Wartezeit) hat der Senat im Anschluß daran entschieden, daß die Bestimmung einer Versorgungsordnung, wonach die Rentenberechtigung eine 20jährige Wartezeit erfordert, die bis zu einer bestimmten Altersgrenze erfüllt sein muß, wirksam ist.

    Das Landesarbeitsgericht geht von der Fallgestaltung aus, die dem Urteil des erkennenden Senats vom 7. Juli 1977 zugrunde lag (BAGE 29, 227 [BAG 07.07.1977 - 3 AZR 570/76] = AP Nr. 2 zu § 1 BetrAVG Wartezeit).

  • BAG, 12.06.1975 - 3 ABR 13/74

    Betriebsrat: Mitbestimmung bei der Regelung der betrieblichen Altersversorgung

    Auszug aus BAG, 14.01.1986 - 3 AZR 456/84
    Auch im Zusammenhang mit der Frage, inwieweit ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei generellen Versorgungsregelungen besteht, hat der Senat ausgeführt, der Arbeitgeber sei u. a. frei darin, den begünstigten Personenkreis festzulegen; hierzu gehöre die Bestimmung, an welche Betriebstreue eine Vergütung geknüpft werden solle (BAGE 27, 194, 204 f. = AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Altersversorgung, zu II B 6 d der Gründe).
  • BAG, 03.12.1985 - 4 ABR 60/85

    Tarifverträge: Zulässigkeit einer Teilkündigung, Nachwirkung - Betriebsrat:

    Auszug aus BAG, 14.01.1986 - 3 AZR 456/84
    Demgegenüber sieht der Vierte Senat des Bundesarbeitsgerichts die Geltung des § 75 BetrVG offenbar nur auf die rechtlichen Beziehungen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat beschränkt, um dann aber doch "die dogmatischen Zusammenhänge" zwischen § 75 BetrVG und dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz ausdrücklich offen zu lassen (Beschluß vom 3. Dezember 1985 - 4 ABR 60/85 - BAGE 50, 258).
  • BAG, 05.04.1984 - 2 AZR 513/82

    Tarifvertrag - Auszubildende - Ausbildungsende - Übernahme

    Auszug aus BAG, 14.01.1986 - 3 AZR 456/84
    Der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts geht noch einen Schritt weiter und nimmt eine gesteigerte Fürsorgepflicht mit entsprechenden individuellen Rechten an (Urteil vom 5. April 1984 - 2 AZR 513/82 - AP Nr. 2 zu § 17 BBiG, unter II 3 a der Gründe).
  • BAG, 31.08.1978 - 3 AZR 313/77

    Versorgungsordnung - Grundsatz der GLeichberechtigung - Eintrittsalter - Ruhegeld

    Auszug aus BAG, 14.01.1986 - 3 AZR 456/84
    Eine Abgrenzung des begünstigten Personenkreises nach dem Lebensalter ist nicht willkürlich (vgl. BAGE 31, 67, 70 [BAG 31.08.1978 - 3 AZR 313/77] = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Gleichberechtigung, zu II 1 der Gründe).
  • BAG, 11.09.1974 - 5 AZR 567/73

    Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz - Zahlung freiwilligerZulagen -

    Auszug aus BAG, 14.01.1986 - 3 AZR 456/84
    Bei Gewährung freiwilliger Leistungen, zu denen die betriebliche Altersversorgung gehört, muß der Arbeitgeber die Leistungsvoraussetzungen so abgrenzen, daß nicht sachwidrig oder willkürlich ein Teil der Arbeitnehmer von den Vergünstigungen ausgeschlossen bleibt (BAG Urteil vom 11. September 1974 - 5 AZR 567/73 - AP Nr. 39 zu § 242 BGB Gleichbehandlung, mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 22.03.1995 - 5 AZB 21/94

    Religionsgemeinschaftseigenschaft von Scientology

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (grundlegend: BAGE (GS) 10, 65 = AP Nr. 16 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; ferner BAGE 50, 292 = AP Nr. 65 zu § 1 LohnFG; Urteil vom 28. April 1987 - 3 AZR 75/86 - AP Nr. 5 zu § 1 BetrAVG Betriebsveräußerung; Urteil vom 7. Mai 1987 - 2 AZR 271/86 - AP Nr. 19 zu § 9 KSchG 1969; BAGE 57, 1 [BAG 16.10.1987 - 7 AZR 204/87] = AP Nr. 2 zu § 53 BAT) kann ein Rechtsgeschäft die mit ihm beabsichtigte Wirkung nicht entfalten, wenn es sich als objektive Umgehung zwingender Rechtsnormen darstellt.
  • BAG, 18.03.2014 - 3 AZR 69/12

    Betriebliche Altersversorgung - Höchstaltersgrenze

    Der Senat hat zwar in älteren Entscheidungen die Festlegung einer Mindestbetriebszugehörigkeit von 20 Jahren bis zum 65. Lebensjahr als Voraussetzung für den Bezug von Altersrente für zulässig gehalten (vgl. BAG 7. Juli 1977 - 3 AZR 570/76 - BAGE 29, 227; 14. Januar 1986 - 3 AZR 456/84 - zu II 1 der Gründe, BAGE 50, 356) .
  • BAG, 06.07.1995 - 5 AZB 9/93

    Rote-Kreuz-Schwester - Arbeitnehmer - arbeitnehmerähnliche Person

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann ein Rechtsgeschäft die mit ihm beabsichtigte Wirkung nicht entfalten, wenn es sich als objektive Umgehung zwingender Rechtsnormen darstellt (grundlegend: BAGE (GS) 10, 65 = AP Nr. 16 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; ferner BAGE 50, 292 = AP Nr. 65 zu § 1 LohnFG; BAG Urteil vom 28. April 1987 - 3 AZR 75/86 - AP Nr. 5 zu § 1 BetrAVG Betriebsveräußerung; BAG Urteil vom 7. Mai 1987 - 2 AZR 271/86 - AP Nr. 19 zu § 9 KSchG 1969; BAGE 57, 1 [BAG 16.10.1987 - 7 AZR 204/87] = AP Nr. 2 zu § 53 BAT).
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Rechtsprechung
   BAG, 14.10.1986 - 3 AZR 37/84   

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https://dejure.org/1986,4617
BAG, 14.10.1986 - 3 AZR 37/84 (https://dejure.org/1986,4617)
BAG, Entscheidung vom 14.10.1986 - 3 AZR 37/84 (https://dejure.org/1986,4617)
BAG, Entscheidung vom 14. Oktober 1986 - 3 AZR 37/84 (https://dejure.org/1986,4617)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ausschluß der Teilzeitbeschäftigten von der betrieblichen Altersversorgung als mittelbare Frauendiskriminierung - Grundsatz des gleichen Entgelts für Männer und Frauen bei gleicher Arbeit - Merkmale des Tatbestandes einer mittelbaren Diskriminierung - Abänderbarkeit von ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • BAG, 04.10.1978 - 5 AZR 886/77

    Laufend gewährte Anwesenheitsprämie - Arbeitsentgelt - Entgeltfortzahlung im

    Auszug aus BAG, 14.10.1986 - 3 AZR 37/84
    Das folgt aus dem Schutzzweck der in das Vertragsrecht eingreifenden Normen (vgl. für viele BAG 31, 67, 75 = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Gleichberechtigung, zu III 3 a der Gründe; BAG Urteil vom 4. Oktober 1978 - 5 AZR 886/77 -, AP Nr. 11 zu § 611 BGB Anwesenheitsprämie, zu 4 der Gründe; Wiedemann/Stumpf, TVG, 5. Aufl., § 4 Rz 202; alle mit weiteren Nachweisen).

    Ob diese Begründung mit der Rechtsprechung des Fünften Senats - z. B. zur Anwesenheitsprämie (BAG 39, 67, 75 f. = AP Nr. 12 zu § 611 BGB Anwesenheitsprämie, zu III 1 der Gründe; Fenn Anm. zu AP Nr. 11 zu § 611 BGB Anwesenheitsprämie, mit Nachweisen) - vereinbar ist, muß hier nicht erörtert werden.

  • BAG, 14.10.1986 - 3 AZR 66/83

    Mittelbare Diskriminierung durch Versorgungsordnung

    Auszug aus BAG, 14.10.1986 - 3 AZR 37/84
    Vergleiche auch BAG Urteil vom 14.10.1986, 3 AZR 66/83.

    Auf grundsätzliche Zweifel hat der Senat in seinem Urteil vom selben Tage (3 AZR 66/83 - zu II 3 b (3) der Gründe) hingewiesen.

  • EuGH, 21.01.1976 - 40/75

    Produits Bertrand / Kommission

    Auszug aus BAG, 14.10.1986 - 3 AZR 37/84
    Daraus folgt nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes unmittelbar geltendes Recht in den Mitgliedsstaaten; die betroffenen Arbeitnehmer haben einen Anspruch darauf, daß ihre Arbeitgeber das Lohngleichheitsgebot befolgen (Urteil des EuGH vom 8. April 1976 - RS 43/75 - Defrenne II - EuGHE 1976, 1. Teil, S. 455 = NJW 1976 S. 2068 ff.).

    Dieser mußte sich in seinem Urteil vom 8. April 1976 (RS 43/75 - Defrenne II - EuGHE 1976, 1. Teil, S. 455, 478 f.) mit einer vergleichbaren Befristung in der Lohngleichheitsrichtlinie vom 10. Februar 1975 (Richtlinie 75/117, Amtsbl. der Europäischen Gemeinschaft 1975, L 45, S. 19) befassen.

  • BAG, 05.06.1984 - 3 AZR 66/83

    Mittelbare Diskriminierung - Teilzeitarbeitnehmer - Benachteiligung -

    Auszug aus BAG, 14.10.1986 - 3 AZR 37/84
    Dazu hat der Europäische Gerichtshof auf Anfrage des Senats vom 5. Juni 1986 (BAG 46, 70 = AP Nr. 3 zu Art. 119 EWG-Vertrag) konkretisierende Grundsätze entwickelt, die die Gerichte der Mitgliedsstaaten binden.

    In diesem Sinne und bezogen auf die Vorlagefragen des Beschlusses vom 5. Juni 1984 (BAG 46, 70 = AP Nr. 3 zu Art. 119 EWG-Vertrag) stellt der Europäische Gerichtshof darauf ab, welche Schwierigkeiten sich für weibliche Arbeitnehmer ergeben, als Vollzeitbeschäftigte zu arbeiten.

  • BAG, 16.09.1986 - GS 1/82

    Ablösende Betriebsvereinbarung - Kriterien für die Zulässigkeit des Eingriffs in

    Auszug aus BAG, 14.10.1986 - 3 AZR 37/84
    Unter bestimmten Voraussetzungen können sie an eine wesentlich veränderte Sach- und Rechtslage angepaßt werden (vgl. neuerdings den grundlegenden Beschluß des Großen Senats zur ablösenden Betriebsvereinbarung vom 16. September 1986 - GS 1/82 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BVerfG, 16.12.1981 - 1 BvR 898/79

    Bekenntnis zum deutschen Volkstum

    Auszug aus BAG, 14.10.1986 - 3 AZR 37/84
    Vielmehr ist bei grundlegenden Änderungen der Rechtsprechung eine Abwägung im Einzelfall vorzunehmen, die sich am Maßstab der Verhältnismäßigkeit und der Zumutbarkeit ausrichten muß (BVerfGE 59, 128, 165 f.).
  • BAG, 15.01.1955 - 1 AZR 305/54

    Arbeitsentgelt: Gleichberechtigung von Mann und Frau beim Arbeitslohn

    Auszug aus BAG, 14.10.1986 - 3 AZR 37/84
    Schon vorher hatte das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 15. Januar 1955 (BAG 1, 258 = AP Nr. 4 zu Art. 3 GG) das Lohngleichheitsgebot aus dem Gleichberechtigungsgrundsatz des Art. 3 Abs. 2 GG abgeleitet.
  • BAG, 12.06.1975 - 3 ABR 13/74

    Betriebsrat: Mitbestimmung bei der Regelung der betrieblichen Altersversorgung

    Auszug aus BAG, 14.10.1986 - 3 AZR 37/84
    Deshalb hat der Senat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß der Dotierungsrahmen einer generellen Versorgungsregelung als unternehmerische Entscheidung anzusehen ist und nicht der betrieblichen Mitbestimmung unterliegt (grundlegend BAG 27, 194 = AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Altersversorgung).
  • BAG, 13.11.1985 - 4 AZR 234/84

    Verfassungswidrigkeit von Ehefrauenzulage

    Auszug aus BAG, 14.10.1986 - 3 AZR 37/84
    Eine Teilnichtigkeit setze voraus, daß neben einem nichtigen auch ein rechtlich zulässiger Bestandteil des Rechtsgeschäfts denkbar und abtrennbar sei; das richte sich nach dem Willen der vertragsschließenden Parteien und lasse sich bei einer Ehegattenzulage nicht annehmen (Urteil vom 13. November 1985 - 4 AZR 234/84 - SAE 1986 S. 161, 162).
  • BAG, 19.05.1982 - 5 AZR 466/80

    Anwesenheitsprämie

    Auszug aus BAG, 14.10.1986 - 3 AZR 37/84
    Ob diese Begründung mit der Rechtsprechung des Fünften Senats - z. B. zur Anwesenheitsprämie (BAG 39, 67, 75 f. = AP Nr. 12 zu § 611 BGB Anwesenheitsprämie, zu III 1 der Gründe; Fenn Anm. zu AP Nr. 11 zu § 611 BGB Anwesenheitsprämie, mit Nachweisen) - vereinbar ist, muß hier nicht erörtert werden.
  • BAG, 31.08.1978 - 3 AZR 313/77

    Versorgungsordnung - Grundsatz der GLeichberechtigung - Eintrittsalter - Ruhegeld

  • EuGH, 14.01.1981 - 140/79

    Chamial Farmaceutici

  • BAG, 26.01.1982 - 3 AZR 202/81

    Hausarbeitstag

  • BAG, 01.06.1978 - 3 AZR 79/77
  • EuGH, 08.04.1976 - 43/75

    Defrenne / SABENA

  • EuGH, 13.05.1986 - 170/84

    Bilka / Weber von Hartz

  • BAG, 20.11.1990 - 3 AZR 613/89

    Mittelbare Diskriminierung durch Versorgungsordnung

    Der Rechtsstreit war bereits Gegenstand des Urteils des Senats vom 14. Oktober 1986 (- 3 AZR 37/84 - n.v.).

    Auf die Revision der Klägerin hat der Senat durch das Urteil vom 14. Oktober 1986 (- 3 AZR 37/84 -) das Urteil des Landesarbeitsgerichts aufgehoben und die Sache an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.

    Soweit sich die Beklagte gegen die Rechtsauffassungen des Senats wendet, die das zurückverweisende Urteil vom 14. Oktober 1986 - 3 AZR 37/84 - tragen, können die Angriffe schon nach § 565 Abs. 2 ZPO keinen Erfolg haben.

    Wie der Senat in seinen Urteilen vom 14. Oktober 1986 - 3 AZR 37/84 - n. v. und - 3 AZR 66/83 - (AP Nr. 11 zu Art. 119 EWG-Vertrag, zu II 3a (2) der Gründe) ausgeführt hat, kommt es nicht auf die absoluten Zahlen der betroffenen Arbeitnehmer, sondern auf die Prozentsätze an, zu denen einerseits Männer und andererseits Frauen die geforderten Voraussetzungen erfüllen.

    Führen Besonderheiten des Unternehmens dazu, daß eine Gegenüberstellung aller weiblichen und männlichen Arbeitnehmer eines Betriebs kein aussagekräftiges Bild ergibt, so müssen die verfälschenden Faktoren ausgeschieden werden (Urteile des Senats vom 14. Oktober 1986 - 3 AZR 37/84 - n.v. und - 3 AZR 66/83 - AP Nr. 11 zu Art. 119 EWG-Vertrag zu II 3a (2) der Gründe).

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